Leistungsschutzrecht wurde soeben verabschiedet

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Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger – heute vormittag wurde im Bundestag abgestimmt.

Der Gesetzentwurf hatte ursprünglich das Ziel, dass vor allem Suchmaschinen und News-Aggregatoren die sogenannten „Snippets“ (das sind Ausschnitte von Verlagsinhalten, wie beispielsweise auf Google news) nur noch nach Lizenzierung anzeigen dürfen.

„Verlegerische Leistungen kosten Zeit und Geld. Deswegen kann ich auch gut verstehen, dass ein Leistungsschutzrecht für Verleger gefordert wird. Deshalb arbeitet die Bundesregierung derzeit an einem Gesetzentwurf, der das Urheberrecht weiter an die Anforderungen einer modernen Informationsgesellschaft anpassen soll. […] Wir streben eine ausgewogene Regelung an, die den berechtigten Interessen aller Beteiligten Rechnung trägt.“ (Angela Merkel, Zeitungskongress des BDZV, Sept. 2011)

Schnell wurden viele Gegenstimmen laut. Im Dezember 2010 wurde die Gegen-Initiative „Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL)“ gegründet, die von bekannten Größen unterstützt wird, darunter der Chaos Computer Club, Creative Commons, Wikimedia Deutschland, die Heinrich-Böll-Stiftung, Netzpolitik.org und auch Google.

Im November 2012 sprach sich auch das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in einer Stellungnahme gegen das Leistungsschutzrecht aus. In der Stellungsname heißt es:

Gesamthaft betrachtet scheint der Regierungsentwurf nicht durchdacht. Er lässt sich auch durch kein sachliches Argument rechtfertigen. Dass er überhaupt vorgelegt wurde, erstaunt schon aufgrund der Tatsache, dass bereits in einer Anhörung des Bundesministeriums der Justiz vom 28. Juni 2010 ein solches Schutzrecht praktisch einhellig abgelehnt wurde. Dahinter stehen selbst die Presseverleger nicht geschlossen. Es fehlt damit jede Grundlage dafür, die vorgeschlagene Regelung zu verabschieden.

Noch in dieser Woche änderte die Koalition den Gesetzesentwurf ab und entschärfte ihn. „Kleinste Textausschnitte fallen nicht unter das Schutzgut des Leistungsschutzrechtes“, heißt es darin. Die Snippets bleiben damit also grundsätzlich erlaubt, doch bis zu welcher Länge sie zulässig sind, wird nicht konkret festgelegt. Kritiker sind sich einig: das könnte zu Abmahnwellen führen, die vorallem die Kleinen treffen: Blogger und freie Journalisten.

Vor dem Brandenburger Tor in Berlin wurde gegen den Gesetzesentwurf demonstriert.

Wenig verständlich das Ergebnis der Abstimmung. Insgesamt waren es 539 Stimmen. 293 stimmten mit Ja, 243 mit Nein und drei Personen enthielten sich. Damit ist das Leistungsschutzrecht angenommen. Kaum zu glauben, aber wahr… 🙁

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Katharina Kokoska

Bloggerin von Frisch-gebloggt.de // iNerd // Bloggerin, Texterin, Web Consultant und Internet-Poweruser // Bücherwurm und leidenschaftliche Hobbyfotografin // Nach-Gran-Canaria-Ausgewanderte

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