Leistungsschutzrecht – das ändert sich für uns

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Der Gesetzentwurf des Bundesjustiz-Ministeriums zum Leistungsschutzrecht ist da. Und obwohl knapp 75 Prozent der Deutschen regelmäßig online sind, wissen viele weder was das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist, noch welche Auswirkungen ein solches Gesetz auf Ihren Internet-Alltag haben könnte.

Zunächst einmal: was ist das Leistungsschutzrecht? Und wer will eigentlich was?

Einige deutsche Presseverlage haben sich vor einigen Jahren an die Regierung gewandt, um ein so genanntes Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse zu fordern. Ihr Argument: der Qualitätsjournalismus sei in Gefahr, da das Internet zu viele kostenlose Inhalte anbietet. Die großen, deutschen Medienhäuser würden durch die Kostenlos-Philosophie des Internets nicht mehr genug Geld verdienen, um professionelle Pressearbeit leisten und wirtschaftlich rentabel arbeiten zu können.

Der Großteil der Presseverlage in Deutschland wünscht sich deshalb ein Leistungsschutzrecht. Vorallem geht es Ihnen um die „Snippets“, also der Vorschau zu einem Link, in der nicht nur die Überschrift des verlinkten Artikels zu lesen ist, sondern häufig auch die ersten Sätze gezeigt werden. Diese Snippets finden sich zum Beispiel bei Google News oder in Nachrichten-Apps wie beispielsweise Flipboard. Aber auch in sozialen Netzwerken, wie Facebook oder Google Plus, kommen Snippets zum Einsatz. Damit würde die bisher kostenlose Nutzung von kleinen Textbausteinen zustimmungs- und kostenpflichtig werden.

 

 

Was bedeutet das Leistungsschutzrecht für Blogger, Facebook-User & Co.?

Alle Internet.Nutzer, die Links setzen, in denen die Überschrift des verlinkten Artikels zu lesen ist und die vielleicht sogar eine kleine Vorschau auf den Artikel preis geben, müssen befürchtet, verklagt zu werden.

Tritt das Leistungsschutzrecht in Kraft, wird es bald gefährlich folgendes zu tun:

  • Auf Facebook einen Artikel eines deutschen Verlages zu verlinken oder ein „Gefällt mir“ für einen solchen Presseartikel zu vergeben.
  • Links zu deutschen Presseartikeln zu twittern
  • Auf Blogs zu deutschen Presseartikeln zu verlinken

Und auch einige Webseiten-Betreiber bekommen Probleme und werden vielleicht ihr Angebot einschränken oder einstellen müssen:

Was dann auf uns zurollt, wird eine gigantische Abmahnwelle sein, die sich hauptsächlich gegen Blogger, Facebookler und Twitterer richtet. Und einige geliebte Webangebote werden dann verschwinden oder beschnitten werden.

Markus Beckedahl formuliert es so:

„Dieser Entwurf führt nur zu mehr Rechtsunsicherheit. Wenn das Leistungsschutzrecht so kommen sollte, wären Blogs und die Nutzung von Social Media in Deutschland in großer Gefahr. Die Nutzerinnen und Nutzer können die Bestimmungen eines Leistungsschutzrechtes nicht überblicken und kaum ein Blogger oder Facebooknutzer könnte sich ein langwieriges Gerichtsverfahren gegen die großen Medienkonzerne leisten, selbst wenn diese ihn zu Unrecht angingen.“

Tipp: schaut doch einmal beim IGEL vorbei, der Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht. Und auch Thomas Knüwers Blog-Artikel Der Wahnsinn Leistungsschutzrecht ist absolut lesenswert!

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Katharina Kokoska

Bloggerin von Frisch-gebloggt.de // iNerd // Bloggerin, Texterin, Web Consultant und Internet-Poweruser // Bücherwurm und leidenschaftliche Hobbyfotografin // Nach-Gran-Canaria-Ausgewanderte

4 Antworten

  1. Uru-Guru sagt:

    Schon wieder ein Grund mehr warum man sein Impressum, ja sogar seine ganze Webseite nicht mehr in Deutschland betreiben soll. Es gibt mittlerweile die Möglichkeit, die Verantwortung für seinen Webinhalt auszulagern.
    Sprich, ein Impressum im Ausland und das da wo wirklich keine deutscher Rechtsanwalt Zugriff hat.
    http://www.deuru.com oder DEURU – Die einfachste Umgehung rechtlichen Unfugs.
    In Deutschland ist ja für solchen Unfug Tür und Tor sehr weit offen und jetzt wollen auch noch die gesteuerten Medien zusätzliche Geld verdienen. Die Rechtsverdreher reiben sich bestimmt schon die Hände.
    Armes Deutschland!

  2. Thoralf sagt:

    Nun man muss noch nicht gleich mit der Website ins Ausland gehen, wie im Vor-Kommentar empfohlen. Aber bedenklich ist die Entwicklung natürlich schon und zeugt wieder mal davon wie weltfremd zum einen und Lobby-beeinflusst zum anderen die deutsche Politik ist. Der nun allseits erfolgte Aufschrei wird bestimmt dafür sorgen, dass es dann doch nicht (ganz) so schlimm kommt.

    • Uru-Guru sagt:

      Hallo Thoralf,

      da diese Entwicklung ja nur die Spitze des Eisbergs ist und keiner weiß was da noch nach kommt, denke ich, mit meiner Empfehlung die Webseite oder zumindest die Verantwortung dafür gar nicht mal so falsch liege. Fakt ist, jeder Webseitenbetreiber in Deutschland muss ein Impressum einbinden und wird somit gezwungen quasi die Hosen runter zu lassen damit man ihm gehörig in den Allerwertesten treten kann. Ist das Impressum aber nicht in Deutschland beheimatet sondern dort wo deutsche Gerichtsbarkeit nicht greift, kann man sich ruhigen Gewissens zurück lehnen. Es kann doch so einfach sein den deutschen rechtlichen Unfug zu umgehen.
      Rechtsverdreher drehen sich das recht wie sie es brauchen. Drehen wir es so, dass sie es nicht gebrauchen können.

  3. Maia sagt:

    deuru.com ist nicht mehr erreichbar
    Wer weiß was?
    Leistungsschutzrecht-da brauchen wir ein Label, daß unsere Inhalte mit Angabe der Quelle frei weiter verbreitbar sind.

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