Dobrindts Reform des Nachrichten­dienst­rechts geht deutlich zu weit

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Es gibt politische Nachrichten, bei denen ich zweimal hinsehe. Nicht, weil ich die Überschrift nicht verstanden hätte, sondern weil ich hoffe, sie falsch verstanden zu haben. So ging es mir bei der geplanten Reform des Nachrichtendienstrechts von Innenminister Alexander Dobrindt. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf im August beschlossen. Die Bundesregierung begründet die geplanten neuen Befugnisse mit einer veränderten Sicherheitslage. Cyberangriffe, Spionage, Sabotage und ausländische Einflussnahme sind zweifellos reale Gefahren für Deutschland. Die Frage ist nur: Wie gehen wir mit diesen Bedrohungen um und welche Maßnahmen sind tatsächlich sinnvoll? Denn aus der Existenz einer Gefahr folgt noch lange nicht, dass jede staatliche Reaktion darauf auch eine gute ist.

Ich habe einen ziemlich einfachen Grundsatz, wenn es um staatliche Eingriffe geht: So wenig Gesetze wie möglich, so viele wie nötig. So viel Freiheit und Privatsphäre wie möglich, so wenig staatliche Kontrolle wie nötig. Eigentlich klingt das selbstverständlich. Ist es aber längst nicht mehr. Denn jedes neue Gesetz schafft neue Regeln, neue Verbote und neue Möglichkeiten staatlichen Eingreifens. Und was einmal gesetzlich erlaubt ist, verschwindet erfahrungsgemäß nur selten wieder.

Wie viel Macht braucht der Staat?

Wenn der Staat neue Befugnisse fordert, sollte die entscheidende Frage nicht lauten, ob sich damit theoretisch ein weiteres Sicherheitsproblem lösen lässt. Die entscheidende Frage ist, ob diese zusätzliche Macht tatsächlich notwendig ist und ob der Preis dafür in einem vernünftigen Verhältnis zum möglichen Nutzen steht. Denn technische Möglichkeiten wachsen ständig. Was technisch machbar ist, muss deshalb noch lange nicht auch staatlich erlaubt sein.

Beim Verfassungsschutz wird diese Frage besonders interessant. Seine Existenz wird in der öffentlichen Debatte meist als selbstverständlich vorausgesetzt, als gehöre eine solche Behörde gewissermaßen zur Grundausstattung einer Demokratie. Aber auch der Verfassungsschutz ist eine politische Entscheidung. Deutschland hat sich nach den Erfahrungen des Nationalsozialismus bewusst für dieses Modell entschieden. Das ist historisch nachvollziehbar. Es bedeutet aber nicht, dass die Institution selbst oder ihre Befugnisse deshalb außerhalb jeder politischen Diskussion stehen müssen.

Im Gegenteil: Gerade weil der Verfassungsschutz Bürger beobachten, politische Bestrebungen analysieren und Informationen über Menschen sammeln darf, sollte jede Erweiterung seiner Möglichkeiten besonders kritisch geprüft werden. Es reicht nicht, zu fragen, ob eine neue Befugnis technisch möglich ist oder bei einem bestimmten Sicherheitsproblem helfen könnte. Wir sollten auch fragen, ob wir diese zusätzliche Macht einer staatlichen Institution grundsätzlich geben wollen.

Und genau an diesem Punkt wird die aktuelle Reform für mich problematisch. Denn sie erweitert nicht nur bestehende Möglichkeiten, Informationen zu sammeln und auszuwerten. Sie verschiebt die Grenze dessen, was Nachrichtendienste selbst tun dürfen.

Vom Beobachten zum Eingreifen

Bisher war die Vorstellung zumindest noch halbwegs klar: Ein Nachrichtendienst beobachtet, sammelt Informationen und wertet sie aus. Auch dabei bekomme ich bereits Bauchschmerzen, denn selbst beim Beobachten können Grenzen schnell überschritten werden. Trotzdem kann ich dieses Prinzip zumindest noch nachvollziehen. Jetzt sollen BND und Verfassungsschutz deutlich stärker operativ tätig werden können. Es geht also nicht mehr nur darum, herauszufinden, was andere tun, sondern unter bestimmten Voraussetzungen selbst in digitale Vorgänge einzugreifen.

Und genau hier liegt für mich eine entscheidende rote Linie. Denn zwischen Beobachten und Eingreifen liegt ein gewaltiger Unterschied. Wer Informationen sammelt, verfügt bereits über Macht. Wer aber Systeme infiltrieren, digitale Vorgänge stören oder Informationen verändern kann, erhält eine ganz andere Form von Macht: die Möglichkeit, selbst Einfluss auf das Geschehen zu nehmen. Ich halte es für brandgefährlich, wenn staatliche Stellen zusätzlich die Möglichkeit erhalten, selbst in diese Informationswelt einzugreifen.

Die Büchse der Pandora heißt Chatkontrolle

Und genau hier kommt die Chatkontrolle ins Spiel. Auch hier wird mit einem Ziel argumentiert, gegen das niemand etwas einwenden kann: Kinder sollen vor sexuellem Missbrauch geschützt und Täter sollen gefunden werden. Gegen dieses Ziel habe auch ich überhaupt nichts einzuwenden. Wohl aber gegen das Mittel, das angeblich dorthin führen soll.

Denn dem Staat die Macht zu geben, unsere private Kommunikation zu überprüfen, halte ich für brandgefährlich. Das Briefgeheimnis ist schließlich nicht deshalb ein Grundrecht, weil Briefe besonders romantisch sind. Es schützt einen grundlegenden Gedanken: Was Menschen einander privat mitteilen, geht den Staat grundsätzlich nichts an. Dieser Gedanke muss auch für moderne Kommunikationsmittel gelten. Eine Nachricht auf dem Smartphone ist nicht weniger privat, nur weil sie digital übertragen wird. Wer dieses Prinzip aufbricht, öffnet die Büchse der Pandora.

Denn sobald der Staat grundsätzlich die technische Möglichkeit besitzt, private Kommunikation zu kontrollieren, existiert diese Möglichkeit. Und sie kann irgendwann gegen andere Ziele eingesetzt werden. Heute geht es um Kindesmissbrauch. Morgen vielleicht um Terrorismus, Extremismus, Desinformation oder eine andere Gefahr, die politisch gerade ganz oben auf der Agenda steht. Und irgendwann stellt sich die Frage, ob auch politische Opposition oder als „unliebsam“ geltende Bürger ins Visier geraten könnten. Genau deshalb halte ich diese Entwicklung für völlig unverhältnismäßig.

Das bedeutet übrigens nicht, dass wir unseren Kindern im Internet einfach sich selbst überlassen müssen. Natürlich gibt es andere Möglichkeiten, Kinder zu schützen und Kriminalität im Netz zu verfolgen: bessere Ermittlungsarbeit, gezielte Überwachung konkreter Verdächtiger, internationale Zusammenarbeit, konsequente Strafverfolgung und technisch gut ausgestattete Behörden. Warum muss die Antwort auf ein konkretes Problem eigentlich immer darin bestehen, die Überwachung auf möglichst viele Menschen auszuweiten?

Wo ist der mündige Bürger geblieben?

Was mich an dieser Entwicklung besonders stört, ist die politische Grundhaltung dahinter. Auf digitale Gefahren wird zunehmend mit neuen Gesetzen, neuen Überwachungsmöglichkeiten und neuen Einschränkungen reagiert. Dabei wird kaum darüber gesprochen, welche anderen Lösungswege es geben könnte. Prävention, Bildung, Medienkompetenz, technische Schutzmöglichkeiten oder eine konsequente Strafverfolgung konkreter Täter sind weniger spektakulär als ein neues Gesetz.

Manchmal habe ich den Eindruck, dass der mündige, selbstverantwortliche Bürger in der politischen Vorstellung kaum noch vorkommt. Stattdessen werden wir behandelt, als wären wir Kleinkinder, die ständig beaufsichtigt werden müssen, damit wir uns nicht versehentlich selbst gefährden. Für mich ist das ein ziemlich bedenkliches Menschenbild.

Eine freie Gesellschaft funktioniert anders. Sie lebt davon, dass Menschen Verantwortung übernehmen dürfen und nicht jede Entscheidung vom Staat abgesichert werden muss.

Ein starker Staat ist nicht der Staat, der alles darf

Ich wünsche mir deshalb keinen Staat, der möglichst viele Probleme gesetzlich löst. Ich wünsche mir einen Staat, der sich auf das Wesentliche konzentriert und den Bürgern möglichst viel Raum lässt. Das bedeutet nicht Anarchie. Es bedeutet Vertrauen in die Freiheit und in die Fähigkeit erwachsener Menschen, selbst zu entscheiden.

Ein Staat muss seine Bürger schützen. Aber er muss dabei auch die Freiheit schützen, die er eigentlich bewahren will. Und manchmal bedeutet staatliche Stärke eben nicht, noch eine Befugnis zu schaffen, noch eine Überwachung einzuführen oder noch tiefer in die Privatsphäre einzudringen. Manchmal besteht staatliche Stärke gerade darin, eine Möglichkeit nicht zu nutzen. Nicht jede technische Möglichkeit muss auch zu einer staatlichen Befugnis werden. Nicht jede gesellschaftliche Gefahr braucht ein neues Gesetz. Und nicht jedes Problem muss der Staat für uns lösen. Denn Regierungen wechseln, Behörden bleiben und technische Möglichkeiten wachsen. Was heute für einen guten Zweck eingesetzt wird, kann morgen einem ganz anderen Zweck dienen. Deshalb sollten wir nicht nur fragen, ob eine neue staatliche Befugnis heute sinnvoll erscheint. Wir sollten uns fragen, ob wir wirklich möchten, dass jede zukünftige Regierung diese Macht ebenfalls besitzt.

Dobrindts Reform geht für mich deshalb deutlich zu weit. Nicht weil die Bedrohungen, auf die sie reagieren soll, erfunden wären. Sondern weil wir gerade in unsicheren Zeiten besonders gut überlegen müssen, welche Freiheiten wir bereit sind aufzugeben.

Für mich gilt deshalb weiterhin ein ziemlich einfacher Maßstab:

  • So wenig Gesetze wie möglich, so viele wie nötig.
  • Maximale Freiheit und maximale Privatsphäre für den Bürger.
  • Und beim Staat lieber eine Befugnis zu wenig als eine zu viel.

Denn Freiheit ist kein Sicherheitsrisiko, das wir möglichst effizient verwalten müssen. Freiheit ist der Grund, warum wir überhaupt eine Demokratie wollen.

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Katharina Kokoska

Bloggerin von Frisch-gebloggt.de // iNerd // Bloggerin, Texterin, Web Consultant und Internet-Poweruser // Bücherwurm und leidenschaftliche Hobbyfotografin // Nach-Gran-Canaria-Ausgewanderte

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