Google-Kampagne „Verteidige Dein Netz“

🕓 Lesezeit circa 3 Minuten

Google ruft derzeit die Internetnutzer dazu auf, sich gegen das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger in Deutschland einzusetzen und somit das Internet vor diesem Eingriff zu schützen. Eine Kampagne, die viele verunsichert, schließlich hat es immer einen seltsamen Beigeschmack, wenn Konzerne politische Kampagnen starten. Und so kommen schnell Fragen auf: bedroht das Leistungsschutzrecht tatsächlich das Internet, wie wir es kennen? Startet Google diese Kampagne denn nicht nur aus eigenen, wirtschaftlichen Interessen? Soll ich mich an der Kampagne beteiligen und mich gegen das Leistungsschutzrecht einsetzen?

Worum geht es beim Leistungsschutzrecht für Presseverleger?

Das Leistungsschutzrecht ist ein Gesetzesentwurf, der Presseverleger in der digitalen Medienwelt unterstützen soll. Die Presseverlage argumentieren, dass sie sich gegen eine unentgeltliche Ausnutzung ihrer Angebote im Internet zur Wehr setzen müssen. Durch die Kostenloskultur im Internet und Unternehmen wie Google sei der „Qualitätsjournalismus“ ernsthaft in Gefahr.

Durch ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage soll die gewerbliche Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet zukünftig insbesondere für Suchmaschinenbetreiber (z.B. Google, Bing, oder Yahoo) und News-Aggregatoren (z.B. Google News, Rivva oder Flipboard) kostenpflichtig werden. Statt die alten Geschäftsstrategien zu überdenken und an das neue Medium Internet anzupassen, wollen die Presseverlage durch ein Gesetz die Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren zur Kasse bitten und somit weitere Einnahmequellen erschließen.

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4 Gründe gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger

  1. Jeder Seitenbetreiber kann selbst entscheiden, ob seine Webseite von Google gefunden werden soll oder nicht. Wer nicht in Google-Diensten gelistet werden möchten, kann das jederzeit mit einem kurzen Textcode (robots.txt) verhindern.
  2. Auch die Auflistung in Google News kann problemlos blockiert werden
  3. Viele deutsche Presseverlage sind im Internetgeschäft sehr erfolgreich. So erwirtschaftete beispielsweise der Medienkonzern Axel Springer im Jahre 2011 mehr mit Internetwerbung als durch Anzeigen in seinen Printmedien.
  4. Suchmaschinen und News-Aggregatoren klauen keine Artikel, sie zeigen nur Textauszüge („Snippets“), die Zitatlänge haben. Stattdessen sorgen gerade die Suchmaschinen und News-Aggregatoren für einen großen Teil der Werbeeinnahmen, die über die Webseiten der Presseverlage generiert werden, denn durch sie kommen viele Leser auf die Seiten der Presseverlage.

 

 

Soll ich mich der Google-Kampagne anschließen?

Natürlich handelt Google aus eigenen, finanziellen Interessen. Google ist schließlich ein Konzern. Und Google ist zudem die weltweit größte Suchmaschine und hat somit eine Quasi-Monopolstellung. Letzteres ist sicherlich ein Fakt, den man nicht vergessen sollte und der auch seine Gefahren birgt. Aber die Kritik an Google ist ein anderer Schuh und hat mit der Leistungsschutz-Kampagne nichts zu tun. Ob ich Google nun gut finde oder nicht – das Leistungsschutzrecht für Presseverlage hätte Auswirkungen sowohl auf den Informations- und Kommunikationsfluss im Internet, als auch auf die Innovationsfähigkeit und Rechtssicherheit von deutschen Webseitenbetreibern. Es lohnt sich also definitiv sich gegen den Gesetzesentwurf auszusprechen.

Auch ein Reihe an Wissenschaftlern hat genau das vor wenigen Stunden getan. Gemeinsam mit dem Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht veröffentlichten diese gestern eine Stellungnahme zu dem umstrittenen Gesetzesentwurf, in dem sie deutliche Worte fanden:

„Gesamthaft betrachtet scheint der Regierungsentwurf nicht durchdacht. Er lässt sich auch durch kein sachliches Argument rechtfertigen. Dass er überhaupt vorgelegt wurde, erstaunt schon aufgrund der Tatsache, dass bereits in einer Anhörung des Bundesministeriums der Justiz vom 28. Juni 2010 ein solches Schutzrecht praktisch einhellig abgelehnt wurde. Dahinter stehen selbst die Presseverleger nicht geschlossen.
Es fehlt damit jede Grundlage dafür, die vorgeschlagene Regelung zu verabschieden.“

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Katharina Kokoska

Bloggerin von Frisch-gebloggt.de // iNerd // Bloggerin, Texterin, Web Consultant und Internet-Poweruser // Bücherwurm und leidenschaftliche Hobbyfotografin // Nach-Gran-Canaria-Ausgewanderte

4 Antworten

  1. Mike sagt:

    Hallo,

    das Thema ist ähnlich wie in der Musikszene. Eigentlich haben beide Seiten etwas davon. Nur keiner will dem anderem einen mehrverdienst zugestehen. Wir haben auf unsem Blog eine ähnliche Dikusion
    http://www.politcommerce.com/2012/11/27/verteidige-dein-netz-google-kampagne-gegen-leistungsschutzrecht/#more-1959

  2. Swib sagt:

    Ein echt gelungener Artikel. Ich persönlich halte auch nicht viel vom Leistungsschutzrecht. Und ich hoffe auch für Google dass es nicht zu einem Gesetz kommen wird. Klar, Google hat Vorteile dadurch, dass sie Snippets in ihren Suchergebnissen anbieten, aber die Verläge haben natürlich auch welche. Dass eine von beiden profitierenden Seiten Geld fordert, epmfinde ich als falsch.
    Mit freundlichen Grüßen.

  3. Katharina sagt:

    Wollen wir hoffen, dass das Leistungsschutzrecht für Presseverleger nicht kommen wird!

  4. Detlef sagt:

    Ich bin kein Fan von Google.
    Aber ein Leistungsschutzrecht würde ein Aus für die Informationsfreiheit bedeuten. Der deutsche Bürger soll dumm bleiben und sich seine Meinung nur noch durch die Bildzeitung bilden! Nicht anders ist die Hetzkampagne der Bild gegen Google zu verstehen!

    Nicht mit mir! Ich wehre mich!

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